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Lügen im Lebenslauf: Was ist strafbar, was ist erlaubt?

Wer eine Lücke im Lebenslauf hat oder nicht gänzlich die gewünschten Qualifikationen abdeckt, lässt sich oftmals zu einer Lüge hinreißen. Doch sind Lügen im Lebenslauf strafbar oder darf man als Bewerber bei Berufserfahrungen, Qualifikationen oder Sprachkenntnisse ein bisschen nachhelfen? Wir liefern Tipps, wie man mit Lücken, Auszeit und kurzen Arbeitsverhältnissen am besten umgeht. Außerdem klären wir die Frage: Ist eine Lüge im Lebenslauf strafbar?

Bewerber, die ihre Sprachkenntnisse aufbauschen, bei ihrer Ausbildung lügen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, kommen meist nicht weit wie eine Studie zeigt. Etwa zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Manager schließen Bewerber aus, wenn diese mit falschen Angaben im Lebenslauf oder beim Bewerbungsgespräch ertappt werden. 

Die häufigsten Lügen im Lebenslauf

Die Lügen im Lebenslauf sind vielfältig, doch 5 bestimmte Lügen sind besonders beliebt und werden häufig in den Lebenslauf eingetragen:

1.    Falsche Angaben zur Berufserfahrung im Lebenslauf: Oftmals übertreiben Bewerber ihre bereits vorhandene Berufserfahrung oder geben an, in Positionen gearbeitet zu haben, die sie eigentlich nicht innehatten. Um ihre Lücken im Lebenslauf zu verbergen, finden sie gelegentlich sogar völlig neu erfundene Arbeitsstellen.

2.    Lügen über Fachkenntnisse im Lebenslauf: Bewerber tendieren dazu, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten übertrieben zu präsentieren oder sogar Fähigkeiten zu erwähnen, die ihnen nicht zustehen. Möglicherweise handelt es sich dabei um technische Kompetenzen, Sprachkenntnisse, Softwarekenntnisse oder andere spezifische Qualifikationen.

3.    Falschangaben zu Ausbildung und erworbenen Qualifikationen im Lebenslauf: Um eine bessere Qualifikation zu erlangen, geben einige Kandidaten unrichtige oder übertriebene Informationen über ihren Bildungshintergrund, ihre Abschlüsse oder ihre erworbenen Qualifikationen an.

4.    Übertriebene Verantwortlichkeiten und Erfolge im Lebenslauf: Um beeindruckender erscheinen zu können, neigen Bewerber dazu, ihre Verantwortlichkeiten und Erfolge in vorherigen Positionen zu übertreiben. 

5.    Falsche Gehaltsangaben der bisherigen Jobs: Um eine höhere Vergütung zu verlangen oder sich für eine Stelle als besser qualifiziert zu präsentieren, geben einige Bewerber absichtlich falsche Gehaltsangaben.

Ist ein falscher Lebenslauf strafbar?

Lügen, die im Lebenslauf enthalten sind, können aus verschiedenen Gründen problematisch sein und auch rechtliche Folgen und eine fristlose Kündigung mit sich bringen. Hier sind ein paar Ursachen dafür, weshalb Lügen in einem Lebenslauf unangemessen sind und welche rechtlichen Folgen sie haben können:

Personaler sind geschult und erkennen Lügen

Personaler wissen genau, wie sie Lügen im Lebenslauf oder beim Vorstellungsgespräch aufdecken. Bei Zweifel an den Angaben haken sie nach. Beliebt sind im Bewerbungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen der Bewerber nicht gerechnet hat. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant, kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.

Falsche Angaben können zur Kündigung führen und auch strafbar sein

Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch der zukünftige Vorgesetzte mit dabei. Stellt sich nach Eintritt in das Unternehmen heraus, dass man im Lebenslauf oder beim Bewerbungsgespräch gelogen hat, riskiert man die fristlose Kündigung. Auch lang nach Ende der Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls geht der Arbeitsplatz verloren und es muss Schadenersatz gezahlt werden. Zusätzlich könnte auch noch eine Anzeige wegen Betrugs drohen.

Rufschädigung – Folgen für zukünftige Bewerbungen

Lügen in einem Lebenslauf können nicht nur bei dem gegenwärtigen Arbeitgeber, sondern auch bei künftigen potenziellen Arbeitgebern einen erheblichen Schaden am Ruf verursachen. Die berufliche Reputation eines Bewerbers kann durch einen einzigen Vorfall von Lügen im Lebenslauf dauerhaft beeinträchtigt werden.

Ausnahmen: Lügen bei unzulässigen Fragen ist kein Vergehen

Manche Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Dennoch sollte auf unzulässige Fragen, wie etwa nach der Familienplanung, nicht gelogen werden. Lieber ruhig und sachlich erklären, dass diese Frage zu privat ist und sie deshalb unbeantwortet bleiben soll. Generell tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen zu Themen wie:

  • Lebenspartner und Heiratsabsichten
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
  • Konfession und Religion
  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • gesundheitlicher Situation

Was tun mit Lücken im Lebenslauf?

Arbeitnehmer, die häufig den Job wechseln oder Unterbrechungen im Lebenslauf durch Karenz- oder Auszeiten haben, sorgen sich, schnell aussortiert zu werden und modifizieren daher ihren Lebenslauf. Doch dieser Vorgang zählt ebenso als Lüge und wird von Personalverantwortlichen nicht gern gesehen. Deshalb auch hier einfach bei der Wahrheit bleiben und diese für sich nutzen. 

Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf durch „Arbeitslosigkeit“ oder längere „Auslandsaufenthalte“ um?

Anstelle Dinge zu erfinden, sollte man sich selbst Fragen, was hat man in der Zeit der Arbeitslosigkeit gemacht? Kann vielleicht ein Auslandsaufenthalt, eine Weiterbildung oder eine Bildungskarenz angeführt werden? Oder stand eine intensive Jobsuche, welche als berufliche Neuorientierung deklariert werden kann, im Fokus? Also Karten auf den Tisch legen und ehrlich über die Lücken sprechen.

Beispiele für gute Formulierungen bei Arbeitslosigkeit im Lebenslauf: 

"Während meiner Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich die Gelegenheit genutzt, um mich intensiv weiterzubilden und meine Fähigkeiten zu verbessern ..."

"In meiner Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen absolviert, um mein Wissen und meine Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten ..."

"Während meiner beruflichen Auszeit habe ich mich intensiv mit meiner persönlichen Entwicklung beschäftigt und wertvolle Erkenntnisse gewonnen, die mir nun in meiner Karriere zugutekommen …"

Beispiele für gute Formulierungen bei längeren Auslandsaufenthalten im Lebenslauf: 

"Während meiner Zeit im Ausland habe ich wertvolle kulturelle Erfahrungen gesammelt und meine Sprachkenntnisse verbessert, was mir nun dabei hilft, in einem globalen Arbeitsumfeld erfolgreich zu sein ..."

"Mein Auslandsaufenthalt hat mir geholfen, meine interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten zu entwickeln und mein Verständnis für unterschiedliche Arbeitsweisen und Perspektiven zu erweitern ..."

"Während meiner Zeit im Ausland habe ich wertvolle Kontakte geknüpft und mein berufliches Netzwerk erweitert ...“

Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf durch eine lange Krankheit um?

Anders als bei der Arbeitslosigkeit oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt bist du bei einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit nicht verpflichtet, Details oder spezifische medizinische Gründe darüber preiszugeben. Es reicht, diese Lücke mit „Krankheit“ oder „Gesundheitspause“ zu betiteln. 
Eine lange Krankheitsphase in den Lebenslauf zu integrieren, erfordert eine gewisse Sensibilität. Hier einige Vorschläge, man diese Zeit am besten in Ihrer Bewerbung darstellen kann:

1.    Genesung & Selbstpflege: Betonen Sie, dass die Krankheitszeit verwendet wurde, um sich zu erholen, Ihre Gesundheit wiederherzustellen und Ihre Selbstpflege zu fördern. Das verdeutlicht Ihre Selbstverantwortung. 
2.    Rückkehrbereitschaft: Stellen Sie klar, dass Sie sich jetzt vollständig erholt haben und bereit und motiviert sind, wieder ins Berufsleben zu starten.

Müssen alle Arbeitgeber im Lebenslauf angeführt werden?

Viele Bewerber entscheiden sich dafür, gewisse Arbeitgeber oder Beschäftigungen bewusst nicht anzuführen. Das kann diverse Gründe mit sich bringen: Kündigung nach kurzer Zeit, Probleme mit dem Arbeitgeber, Anstellung im Nachhinein peinlich. Auch wenn das Weglassen einer Arbeitsstelle nicht allzu dramatisch ist, kann es Nachteile für den Jobsuchenden mit sich bringen. Nach welchen Potenzialen der neue Arbeitgeber sucht, ist im Vorhinein ja nicht bekannt. Vielleicht sind diese Erfahrungen bereits in einem vorherigen Job, welcher nicht im Lebenslauf angegeben ist, gesammelt worden. Deshalb sollten die Bewerber zu all ihren Beschäftigungen stehen und diese als Chance für den nächsten Job sehen.

Zusammenfassend: Wo darf im Lebenslauf ein bisschen geflunkert werden?

Flunkern erlaubt: vorherige Anstellung als interessanter verkaufen, Erfolge besser darstellen
No Go: Ausbildungen und Arbeitgeber erfinden, bei Berufserfahrungen schwindeln, falsche Gehaltswünsche anführen

Titelbild: ©Canva(KI)/Kocher 

 

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