Probezeit: Alle Rechte und Pflichten
Die Probezeit ermöglicht Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, erste Eindrücke von der Zusammenarbeit zu sammeln. Eine Kündigung ist in dieser Phase prinzipiell jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Wann ist eine Kündigung während der Probezeit jedoch gesetzlich unzulässig und welche Leistungen stehen Arbeitnehmer:innen zu?
Warum gibt es eine Probezeit?
Wer in einem neuen Job beginnt, der muss meist eine Probezeit absolvieren. Diese Wochen sind vor allem zum Kennenlernen da. Arbeitnehmer:innen haben die Option, in den Beruf einzutauchen und das Unternehmen sowie das Team näher kennenzulernen. Auch die Vorgesetzten bekommen einen Eindruck davon, wie sich der potenzielle Mitarbeitende einlebt. In dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen von Arbeitgeber:innen sowie von Arbeitnehmer:innen aufgelöst werden. Die schriftliche Auflösungserklärung des Arbeitsverhältnisses muss beim Vertragspartner spätestens am letzten Tag der Probezeit ankommen. Es gibt während der Probezeit keinen Kündigungsschutz, außer das Arbeitsverhältnis wird aufgrund eines gesetzlich verbotenen Grunds gelöst.
Wann ist die Kündigung während der Probezeit unzulässig?
Arbeitnehmer:innen können die Kündigung während der Probezeit anfechten, sofern ein "Diskriminierungsgrund" ausschlaggebend für die Lösung des Arbeitsverhältnisses war. Folgende Gründe gelten laut Arbeiterkammer als unzulässig:
- die ethnische Zugehörigkeit
- Religion und Weltanschauung
- das Alter
- die sexuelle Orientierung
- eine Behinderung
- das Geschlecht
Die Auflösung kann innerhalb von 14 Tagen ab der Lösung des Dienstverhältnisses beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?
Die Probezeit darf nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) maximal einen Monat betragen. Diverse Kollektivverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Eine längere Probezeit (über einen Monat oder über die im Kollektivvertrag festgelegte Zeit) ist nicht rechtsgültig. Eine längere Probezeit gilt als befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wie lang ist die Probezeit bei Lehrlingen?
Für Lehrlinge gilt eine gesetzlich festgelegte Probezeit von drei Monaten. Siehe auch: Wie starte ich in die Lehre? Viele Wege führen zum Ziel! | Karriere SN
Muss eine Schwangerschaft während der Probezeit mitgeteilt werden?
Nein, Arbeitnehmer:innen sind nicht dazu verpflichtet, Arbeitgeber:innen von der Schwangerschaft zu berichten. Wird das Dienstverhältnis aufgrund der Schwangerschaft von Arbeitgeber:innen gelöst, dann handelt es sich um einen Diskriminierungsgrund und kann angefochten werden.
Kann die Lösung des Dienstverhältnisses sachlich begründet werden, dann gilt kein Kündigungsschutz für u. a. werdende Mütter oder für Menschen mit Beeinträchtigung.
Sind Arbeitnehmer:innen im Krankenstand vor einer Auflösung in der Probezeit geschützt?
Nein, die Probezeit kann auch dann gelöst werden, wenn sich Arbeitnehmer:innen im Krankenstand befinden.
Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer:innen während der Probezeit?
In der Probezeit stehen Arbeitnehmer:innen das vereinbarte Entgelt sowie die Urlaubsersatzleistung (bis zum Tag der Lösung) zu. In der Regel ist es aber nicht üblich, sich während der Probezeit Urlaub zu nehmen. Nach Ende der Probezeit muss der offene Urlaub ausbezahlt werden. Siehe auch: Erstes Gehalt - was nun? - 5 Tipps zum Vermögensaufbau | SN.at
Was geschieht nach der Probezeit?
Kommt es während der Probezeit zu keiner Lösung seitens Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, dann mündet diese in einen befristeten oder unbefristeten Vertrag. Die Details werden meist bereits vor der Probezeit zwischen den Vertragspartnern geklärt. Siehe auch: 10 Tipps zum Schulstart, Uni-Start oder Arbeitsbeginn (sn.at)
Titelfoto ©freepik.com