Bildungskarenz in Österreich: Dein Schlüssel zur beruflichen Entfaltung
Voraussetzungen, Antragsprozess, Weiterbildungsgeld und mehr
Du arbeitest Vollzeit und träumst aber davon, ein bestimmtes Studium oder eine ausgewählte Weiterbildung zu machen? Mit der österreichischen Bildungskarenz hast du die Möglichkeit, deinen Horizont zu erweitern, neues zu lernen und gleichzeitig deine Anstellung zu behalten. Besonders in einer Zeit, die von IT, Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung geprägt ist, gilt das lebenslange Lernen als unverzichtbares Tool für die Erreichung persönlicher und arbeitstechnischer Ziele.
Was ist die Bildungskarenz?
In Österreich ist die Bildungskarenz eine gesetzlich vorgeschriebene Option, die es Arbeitnehmern ermöglicht, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich in einem gewissen Bereich weiterzubilden. Siehe auch: Was genau ist die Bildungskarenz? | Karriere SN
Welche Fort- oder Weiterbildungen kann ich in der Bildungskarenz machen?
Die Aus- oder Weiterbildung sollte eng mit der täglichen Arbeit verbunden sein. So zieht dann auch der Arbeitgeber seinen Nutzen aus der Bildungskarenz, welcher dann vom neu erworbenen Fachwissen seines Angestellten profitieren kann. Hobbys oder Freizeitaktivitäten sind nicht Teil der Bildungskarenz. Beispiele für erlaubte Weiterbildungen könnten Sprachkurse, Fortbildungen in bestimmten betriebsrelevanten Bereichen, Ausbau der EDV oder IT-Kenntnisse oder Fachhochschule – bzw. Studienabschlüsse sein. Siehe auch: Hier muss Karenz für Bildung künftig ansetzen | SN.at oder Studieren mit 55 plus | SN.at
Wie läuft der Ablauf der Bildungskarenz ab?
- Dauer der Betriebszugehörigkeit: Um die Bildungskarenz beantragen zu können, benötigst du eine Festanstellung, welche schon mindestens 6 Monate besteht.
- Bildungsplan/Bildungsziel: Es ist sinnvoll, einen ausführlichen Bildungsplan zu erstellen, der die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen und deren Nutzen für das Unternehmen beschreibt. Dieser Bildungsplan bildet eine hervorragende Grundlage für Verhandlungen mit den Arbeitgebern und ist gleichzeitig eine Voraussetzung für den folgenden Antrag.
- Zustimmung des Arbeitgebers: Nur wenn der aktuelle Arbeitgeber der Bildungskarenz schriftlich zustimmt, kann diese auch in Anspruch genommen werden. Ein offenes und frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber ist also empfehlenswert.
- Antragstellung: Nach Zustimmung des Arbeitgebers kann der formelle Antrag auf Bildungskarenz gestellt werden. Der Antrag muss im zuständigen Standort des AMS eingereicht werden. Dabei müssen neben dem Bildungsplan folgende Unterlagen beigefügt werden: die Sozialversicherungsnummer, eine aktuelle Meldebescheinigung, das ausgefüllte Formular für die Bildungskarenz, die unterschriebene Vereinbarung vom Arbeitgeber sowie die Anmeldebestätigung zur gewählten Weiterbildung.
- Weiterbildungsgeld beantragen: Wenn alle Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllt sind, kann das sogenannte „Weiterbildungsgeld“ beim AMS beantragt werden. Siehe auch: Bildungskarenz | Arbeiterkammer
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld für die Bildungskarenz?
Die Höhe des AMS-Weiterbildungsgeldes entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes (mindestens aber € 14,53 pro Tag). Es besteht auch die Möglichkeit, sich monatlich etwas bis zur *Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen.
*Geringfügigkeitsgrenze 2023: € 500,91
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um die Bildungskarenz in Österreich in Anspruch nehmen zu können?
- Bestehendes Dienstverhältnis (mind. 6 Monate beim selben Arbeitgeber)
- Unterzeichnete Einverständnis des aktuellen Arbeitgebers
- Fort- oder Weiterbildung im Ausmaß von 20 h pro Woche (inklusive Lernzeiten)
- Regelmäßige Nachweise über Weiterbildung (Absolvierungsbestätigungen, Prüfungsergebnisse etc.)
Wie lange kann man in Österreich in Bildungskarenz gehen?
Je nach individueller Situation kann die Dauer der Bildungskarenz variieren. Normalerweise ist es möglich, sich für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Bildungskarenz muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sie kann auch auf bis zu 4 Jahre verteilt in Blöcken genutzt werden.
Muss der Arbeitgeber der Bildungskarenz zustimmen?
Ja, die Zustimmung des Arbeitgebers ist die absolute Voraussetzung für die Bildungskarenz. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber frühzeitig zu suchen, um gemeinsam die besten Lösungen für beide Seiten zu finden. Siehe auch: 10 Trends in der Österreichischen Arbeitswelt (sn.at)
Kann man während der Bildungskarenz gekündigt werden?
Ja, denn in der Bildungskarenz gilt kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird die Bildungskarenz beendet, man hat aber weiterhin Anspruch auf das Weiterbildungsgeld, jedenfalls so lange, bis man die Weiterbildung beendet hat.
Kann ich meine Bildungskarenz verlängern?
Grundsätzlich ist eine Bildungskarenz immer auf 12 Monate beschränkt. In Einzelfällen kann diese jedoch verlängert werden. In Sonderfällen sollte man sich beim zuständigen AMS dahingehend beraten lassen.
Quellen: ©Arbeiterkammer Bildungskarenz | Arbeiterkammer | ©Arbeitsmarktservice » Allgemeine Informationen | AMS