Arbeitszeitbetrug: Kavaliersdelikt oder Karrierekiller?
Welche Konsequenzen drohen bei Missbrauch der Arbeitszeit?
Erwischt! Liest du diesen Artikel gerade während der Arbeitszeit? Keine Sorge, genau darum geht es hier. Ein bisschen Social- Media zwischendurch, ein kurzer Plausch mit Kollegen oder schnell die Wäsche im Homeoffice erledigen – ist das schon Arbeitszeitbetrug? Wo liegt die Grenze zwischen kleinen Pausen und ernsthaften Verstößen? In diesem Artikel klären wir, was wirklich als Arbeitszeitbetrug gilt, welche Grauzonen es gibt und welche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können.
Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug bezeichnet das absichtliche Täuschen des Arbeitgebers über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Das kann in verschiedenen Formen geschehen – von kleinen Schummeleien bis hin zu systematischem Betrug.
Ein klassisches Beispiel ist das bewusste Falscheintragen von Arbeitszeiten, sei es durch das manuelle Führen falscher Stundenlisten oder das Stempeln für Kollegen („Buddy-Punching“). Aber auch das exzessive Erledigen privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann als Betrug gewertet werden, wenn es über ein zumutbares Maß hinausgeht.
Doch wo genau verläuft die Grenze? Ist ein kurzer Blick auf das Smartphone schon problematisch? Und was ist mit einer kurzen Kaffeepause, die ein paar Minuten länger dauert?
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Diese 10 Handlungen gelten als Arbeitszeitbetrug:
- Manipulation der Zeiterfassung – Falsches Eintragen von Arbeitszeiten (z.B. früher ein- oder später ausstempeln, obwohl nicht gearbeitet wurde).
- „Buddy Punching“ – Kollegen stempeln füreinander ein oder aus, um Abwesenheiten zu vertuschen.
- Unberechtigte Pausenverlängerung – Deutlich längere Pausen als erlaubt oder zusätzliche Pausen ohne Genehmigung.
- Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit – Exzessives Surfen im Internet, Online-Shopping, private Telefonate oder Social-Media-Nutzung.
- Vortäuschung von Krankheit – Krankmeldung trotz Arbeitsfähigkeit oder Arbeit für einen anderen Arbeitgeber während der „Krankheit“.
- Unbefugtes vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes – Arbeitsende früher als offiziell angegeben, ohne es zu melden.
- Missbrauch von Homeoffice-Regelungen – Nicht tatsächlich arbeiten, sondern während der Arbeitszeit private Tätigkeiten erledigen.
- Verzögerung von Aufgaben – Bewusst langsames Arbeiten oder absichtliche Verzögerung von Projekten, um Arbeitszeit künstlich zu verlängern.
- Falsche Reisekosten- und Spesenabrechnung – Nicht erbrachte Arbeitszeiten oder nicht entstandene Kosten als Arbeitsaufwand abrechnen.
- Missbrauch von Dienstreisen – Private Aktivitäten während Dienstreisen als Arbeitszeit deklarieren.
Arbeitszeitbetrug im Homeoffice
Besonders im Homeoffice stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen flexibler Zeiteinteilung und Arbeitszeitbetrug verläuft. Viele Arbeitnehmer genießen die Freiheit, ihre Arbeit eigenständig zu organisieren, doch damit wächst auch die Verantwortung. Typische Fälle von Arbeitszeitbetrug im Homeoffice sind:
- Haushaltstätigkeiten während der Arbeitszeit: Schnell mal die Wäsche aufhängen oder das Abendessen vorbereiten – solche kleinen Unterbrechungen sind im Homeoffice verlockend, aber wenn sie überhandnehmen und die eigentliche Arbeitszeit verkürzt wird, kann das problematisch sein.
- Private Termine ohne Zeiterfassung: Wer während der Arbeitszeit zum Arzt geht oder private Besorgungen erledigt, ohne dies als Pause oder Fehlzeit zu dokumentieren, begeht Arbeitszeitbetrug.
- Nebenbei andere Tätigkeiten erledigen: Manche Arbeitnehmer nutzen die Homeoffice-Zeit, um beispielsweise nebenher einen Zweitjob auszuüben – das kann nicht nur gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, sondern auch als Betrug gewertet werden.
- Vermeintliche „Online-Präsenz“ vortäuschen: Sich als verfügbar in Chatsystemen oder Projektplattformen anzeigen lassen, obwohl man eigentlich nicht arbeitet, ist ebenfalls eine Täuschung des Arbeitgebers.
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Welche rechtlichen Konsequenzen bei Arbeitszeitbetrug drohen?
Wer bei Arbeitszeitbetrug erwischt wird, muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Die möglichen Konsequenzen hängen vom Ausmaß des Betrugs ab:
Abmahnung: Bei kleineren Verstößen kann der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen.
Kündigung: In schwereren Fällen kann bereits ein einmaliger Betrug eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass bewusstes Manipulieren der Arbeitszeit einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellt.
Strafrechtliche Folgen: In extremen Fällen kann Arbeitszeitbetrug sogar strafrechtlich als Betrug verfolgt werden.
Welche privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit sind erlaubt?
In fast jedem Unternehmen ist es ganz normal, dass Mitarbeitende mal einen kurzen privaten Anruf entgegennehmen oder eine Nachricht auf dem Handy checken. Solange das in einem angemessenen Rahmen bleibt und die Arbeit nicht darunter leidet, sieht kaum jemand ein Problem darin. Auch ein kurzer Plausch mit Kollegen oder ein Blick auf die Nachrichten gehören einfach zum Alltag dazu.
Problematisch wird es allerdings, wenn solche Ablenkungen zur Gewohnheit werden. Wer regelmäßig lange private Telefonate führt, exzessiv im Internet surft oder seine Kaffeepausen überzieht, beeinträchtigt nicht nur die eigene Produktivität, sondern auch die des Teams.
Richtig kritisch wird es, wenn Arbeitszeiten absichtlich falsch eingetragen oder Kollegen gebeten werden, für einen selbst zu stempeln. Das ist dann kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein klarer Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Die Faustregel dabei: Je bewusster und systematischer die Täuschung, desto eher handelt es sich um Arbeitszeitbetrug – mit möglichen Konsequenzen.
Akzeptiert oder geduldet |
Arbeitszeitbetrug |
Kurzes Checken des Handys – Eine kurze Nachricht lesen oder beantworten. |
Längeres Surfen auf Social Media – Exzessives Scrollen auf Instagram, TikTok etc. während der Arbeitszeit. |
Kurze Kaffeepause oder Raucherpause – Solange sie im üblichen Rahmen bleibt. |
Pausen überziehen – Mittagspause regelmäßig um 15+ Minuten verlängern, ohne es als Pause zu buchen. |
Smalltalk mit Kollegen – Ein kurzer Plausch über private Themen |
Häufige, ausgedehnte Gespräche, die die Arbeit stören. |
Privater Anruf in Ausnahmefällen |
Regelmäßige private Erledigungen – Telefonate, Online-Shopping oder private Mails während der Arbeitszeit. |
Flexible Zeiteinteilung im Homeoffice – Schnell ein Paket annehmen oder Waschmaschine anstellen. |
Vortäuschen von Homeoffice-Arbeit – Status auf „verfügbar“ setzen, aber nicht wirklich arbeiten. |
Mal langsamer arbeiten, wenn man müde ist – Solange die Gesamtleistung stimmt. |
Bewusst langsames Arbeiten – Aufgaben absichtlich in die Länge ziehen, um Arbeitszeit künstlich zu verlängern. |
Gelegentlich 2-3 Minuten zu spät kommen – Solange es nicht regelmäßig passiert. |
Zeiterfassung manipulieren – Später kommen, früher gehen oder sich von Kollegen ein- oder ausstempeln lassen. |
Dienstreisen mit kleinen privaten Erledigungen – Wenn die Hauptzeit der Reise beruflich genutzt wird |
Missbrauch von Dienstreisen – Private Aktivitäten als Arbeitszeit oder Spesen abrechnen. |
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Titelfoto: ©diana.grytsku