Schulwart / Schulwartin
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Eigenverantwortliche und selbständige Haushälter/in

Schulwart / Schulwartin
An der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig gelangt voraussichtlich mit 01. November 2023 die Stelle einer Schulwartin / eines Schulwarts mit vollen Beschäftigungsausmaß zur Nachbesetzung.
Bei einer bundesinternen Bewerbung erfolgt vorerst eine 3-monatige Dienstzuteilung, bei externen Bewerber*innen erfolgt eine Probezeit mit anschließender Möglichkeit eines unbefristeten Dienstverhältnisses.
Der Monatsbezug beträgt mindestens 2.067,60 Euro brutto (ohne Zulagen) und erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstigen mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteilen.
Wertigkeit/Einstufung: v4
Dienststelle: PH Salzburg
Dienstort: PH Salzburg
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: 01.11.2023
Ende der Bewerbungsfrist: 20.09.2023
Monatsentgelt/bezug mindestens: 2.067,60 Euro (brutto)
Referenzcode: BMBWF-23-5488
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Pädagogische Hochschule Salzburg bietet ihren Mitarbeiter*innen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld in einem engagierten Team an. Als Ausbildungsstätte ergeben sich vielfältige Begegnungsebenen mit Menschen und unterschiedliche Möglichkeiten für die eigene Entwicklung.
- Obhut über das Schulgebäude und dessen Einrichtungen
- Mithilfe bei der Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes
- Obsorge für die Durchführung der ordnungsgemäßen Eigen- und Fremdreinigung
- Mitarbeit mit dem Brandschutzbeauftragen, Aufzugswart
- Wartung und Instandhaltung der gesamten Haustechnik (Beleuchtung, Beheizung und Belüftung)
- Außenanlage rundum der Gebäude Instandhalten
- Wachen über die Sicherheit der Einrichtung und des Gebäudes mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und der BIG
- Erledigung sämtlicher hausinterner und externer Postgänge
Die Pädagogische Hochschule Salzburg bietet Ihnen des Weiteren unter anderem folgende Benefits an:
- flexible Arbeitszeiten
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- moderne Arbeitsplätze
- ein gesamtheitliches Gesundheitsförderungskonzept
- wertschätzendes und kooperatives Arbeitsumfeld
Erfordernisse
- Aufrechtes Bundesdienstverhältnis als Beamtin / Beamter oder VB bzw. VB in gesetzlicher Behaltefrist nach abgeschlossener Lehre (Betrifft nur die bundesinternen Bewerbungen)
- Bereitschaft zum Erwerb der Kenntnisse über alle relevanten gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des Arbeitsbereiches
- Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit,Teamfähigkeit
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- abgeschlossene Berufsausbildung
- handwerkliches Geschick
- Organisations-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine dieser gleichzuhaltenden Staatsbürgerschaft gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz 1989
- die volle Handlungsfähigkeit
- die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
- Unbescholtenheit
- Strukturierte, systematische und genaue Arbeitsweise mit dem Blick aufs Ganze
- Sehr gute Organisationsfähigkeit, Selbständigkeit
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen müssen im Zeitraum zwischen 30. August - 20. September 2023 ausschließlich online über die Jobbörse der Republik - https://www.jobboerse.gv.at/ eingebracht werden. Bei Fragen wenden Sie sich an
Herrn RD Trummer Florian, MA,MAS: florian.trummer@phsalzburg.at
Verspätet eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten, geeignete Nachweise ( Zeugnisse etc.) für die Erfüllung der angeführten Erfordernisse anzuschließen.
Die Bewerber*innen, welche die geforderten Anforderungen erfüllen, bekommen spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.