Stadtamtsdirektorin*direktor
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Stadtamtsdirektorin*direktor
Stellenausschreibung
Die Stadtgemeinde Schladming schreibt die Stelle einer*eines
des Stadtamtes Schladming aus.
Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden)
Vorgesehener Dienstantritt: zum ehestmöglichen Termin
Aufgabenbereiche:
- Leitung, Organisation und Koordination des gesamten inneren Dienstes sowie Führung und Dienstaufsicht über die gesamte Verwaltung mit ca. 140 Mitarbeiter*innen
- Ansprechpartner*in für Bürgermeister, Gemeindeorgane, Gemeindebedienstete und Bevölkerung
- Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für die Verwaltungsorganisation und deren Strukturen und Prozesse
- Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten der Stadtgemeinde
- Weiterentwicklung der Verwaltung hinsichtlich Digitalisierung und E-Government sowie des Qualitätsmanagements
- Verantwortung für die Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindeorgane und Teilnahme an Sitzungen
- Vorbereitung, Umsetzung bzw. Koordination und Umsetzungskontrolle von Projekten der Stadtgemeinde
- Vorbereitung, Umsetzung bzw. Koordination und Umsetzung von Veranstaltungen der Stadtgemeinde bzw. Ansprechperson für externe Veranstalter*innen
- Bearbeitung des Krisen- und Notfallmanagement
- Vorbereitung, Umsetzung bzw. Koordination und Umsetzung des Betriebs der touristischen Infrastruktur der Stadtgemeinde Schladming
Anstellungserfordernisse:
- vorzugsweise abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder vergleichbare akademische Ausbildung
- vorzugsweise umfassende Kenntnisse des Verwaltungsrechts oder Erfahrung im öffentlichen Dienst
- Mehrjährige Führungserfahrung
- Ausgeprägte Konfliktlösungskompetenz sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Stressresistenz
- Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen
- Einwandfreies Vorleben
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft
Die Anstellung erfolgt vorerst befristet auf ein Jahr. Die ersten drei Monate gelten als Probemonate. Bei entsprechender Eignung ist die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen.
Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, Anwendung.
Das Mindestentgelt entspricht dem Gehaltsschema des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe a -höherer Dienst-, Entlohnungsstufe 1. Eine der Verwendung entsprechende Zulage wird gewährt. Bei anrechenbaren Vordienstzeiten bzw. bei entsprechenden Qualifikationen ist weiters eine entsprechend höhere Entlohnung möglich.
Schriftliche Bewerbungen sind unter Beilage der entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Prüfungszeugnisse, Nachweis über die bisherigen Tätigkeiten usw.) bis spätestens 15.6.2023 im Postweg an die Stadtgemeinde Schladming, Coburgstraße 45, 8970 Schladming oder per E-Mail an gemeinde@schladming.at zu richten. Nach Fristablauf eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.