Heimhelfer*in (m/w/d)

Heimhelfer*in (m/w/d)
Du
- leistest qualifizierte Unterstützung von betagten Menschen im häuslichen Umfeld, insbesondere in folgenden Bereichen: Haushalt und Reinigung, Körperpflege, An- und Auskleiden, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe und Besorgungen etc.
- unterstützt durch Aktivierung von Gesprächsbetreuung und begleitest zu Ärzten oder Behörden
- hilfst den Klient*innen ihre Selbstständigkeit so gut wie möglich zu erhalten
- hast Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit betagten Menschen
- verfügst über gute Deutschkenntnisse
- hast idealerweise die Ausbildung zur Heimhilfe bereits abgeschlossen (für Quereinsteiger*innen ermöglichen wir eine berufsbegleitende Ausbildung zur Heimhilfe)
- besitzt einen Führerschein (Klasse B)
Wir
- bieten eine sinnstiftende Tätigkeit
- eröffnen attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ermöglichen dir eine flexible Dienstplangestaltung
- bieten dir zwei zusätzliche Urlaubstage nach einjähriger Betriebszugehörigkeit, drei zusätzliche Weiterbildungstage sowie Karfreitag, 24.12 und 31.12. frei (bzw. bezahlt Ersatzfrei)
- zahlen einen Familienzuschuss sowie einen Fahrtkostenzuschuss bei Kauf einer Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr
Auch Quer- und Wiedereinsteiger*innen sind bei uns willkommen!
Unser kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (Basis Vollzeit) liegt mit abgeschlossener Heimhilfe-Ausbildung bei € 1.962,30 und ohne abgeschlossene Ausbildung bei € 1.827,20, zudem berücksichtigen wir natürlich Vordienstzeiten.
Interessiert und noch Fragen?
Kontakt: Teamleitung Brigitte Bründlinger
Obsmarktstr. 15b, 5760 Saalfelden
Tel: +43 (0)676 848210 751
Wir freuen uns auf Deine schriftliche Bewerbung, gerne auch von Wiedereinsteigerinnen per E-Mail an:
Brigitte.bruendlinger@caritas-salzburg.at
Nähere Informationen zum Datenschutz findest du unter: http://www.caritas-salzburg.at/DatenschutzBewerber>www.caritas-salzburg....
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass etwaige mit Ihrem Vorstellungsgespräch verbundenen Kosten (wie z.B. Fahrt-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten, Verdienstentgang, etc.), nicht übernommen werden können.