Dissertant*in am FB Kommunikationswissenschaft / AB Mediennutzung & Digitale Kulturen
Am Fachbereich Kommunikationswissenschaft / Abteilung Mediennutzung & Digitale Kulturen gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Universitätsassistent*in gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten (Dissertant*in) zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.786,10 brutto (14× jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)
- Vorgesehener Dienstantritt: 1. März 2025
- Beschäftigungsdauer: 4 Jahre
- Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 30
- Arbeitszeit: nach Vereinbarung
Die Abteilung Mediennutzung & Digitale Kulturen unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christine Lohmeier interessiert sich in Lehre und Forschung und Praxistransfer für die Bedeutung von Medien für Menschen in ihrem alltäglichen Handeln vor dem Hintergrund medialer und gesellschaftlicher Wandlungsprozesse wie Digitalisierung und Individualisierung sowie der Veränderung von Sozialität und ihrer Herstellung.
Aufgabenbereiche:
- Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb im Bereich Mediennutzung & Digitale Kulturen;
- administrative Aufgaben;
- selbständige Forschungstätigkeiten einschließlich der Abfassung und Veröffentlichung einer Dissertation;
- grundsätzlich voraussichtlich ab dem zweiten Verwendungsjahr selbständige Lehre im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunktlegung auf Mediennutzung & Digitale Kulturen;
- Aufnahme des facheinschlägigen Doktoratsstudiums an der Paris Lodron Universität Salzburg.
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
- Interesse an kommunikationswissenschaftlicher Erinnerungsforschung, dem Verhältnis von Medien/Kommunikation und Raum sowie Forschungsprojekten mit Anklängen aus den Cultural Studies;
- Interesse an der Bedeutung von Kommunikation für Identitätskonstruktionen und soziale Dynamiken in unterschiedlichen Konstellationen und Lebensbereichen;
- Anwendungserfahrung in qualitativen Methoden der empirischen Sozialforschung;
- gutes akademisches Deutsch und Englisch in Wort und Schrift.
Gewünschte persönliche Eigenschaften:
- Aufgeschlossenheit, Kreativität, Eigeninitiative, Kommunikations- und Teamfähigkeit;
- Kritikfähigkeit, Belastbarkeit, Selbstorganisation, Lösungsorientierung.
Die Bewerbung in elektronischer Form als eine pdf-Datei hat zu enthalten:
- Lebenslauf;
- Master- bzw. Diplomprüfungszeugnis inkl. vollst. Leistungsnachweis (Transcript of Records);
- Anschreiben, in dem die Passung auf das Stellenprofil sowie die inhaltliche und persönliche Motivation für eine Dissertation, Lehre, Forschung und Praxistransfer im Bereich der Mediennutzung und Digitale Kulturen dargelegt werden.
Telefonische Auskünfte werden gerne durch Univ.-Prof.in Christine Lohmeier MSc PhD unter Tel. Nr. +43/662-8044/ 4152 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 12. Februar 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0020/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an .
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.