Unser Verein ist seit 1994 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz tätig. Wir haben Büros in St. Johann/Pg. und Zell am See sowie Beratungsmöglichkeiten in Tamsweg und Puch/Hallein.
Nach Inkrafttreten des 2. ErwSchG am 01.07.2018 wurde der Verein als Erwachsenvertretung Salzburg neu statuiert und per Verordnung des Bundesministeriums für Justiz als Erwachsenenschutzverein anerkannt.
Wir vertreten im Auftrag der Bezirksgerichte psychisch kranke Menschen und Menschen mit vergleichbarer Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit. Das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen soll im Rahmen der Gesetze möglichst verwirklicht werden.
Weiters werden unsere BewohnervertreterInnen bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen als Vertreter der betroffenen Menschen tätig.
Im Auftrag der Bezirksgerichte klären wir die Notwendigkeit eines Verfahrens zur Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters ab (Clearing).
Wir beraten kostenlos alle Betroffenen, Angehörigen, Institutionen in Zusammenhang mit den verschiedenen Vertretungsformen (Vorsorgevollmacht, gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung).