Soll ich mich nach dem Vorstellungsgespräch beim Unternehmen melden?
Endlich geschafft! Das Bewerbungsgespräch und somit der wohl aufregendste Teil während der Jobsuche, ist vorbei. Nun heißt es warten, Tee trinken und geduldig sein. Doch wie viel Zeit darf für eine mögliche Zu- oder Absagen verstreichen? Sollte man auf eine Rückmeldung vom Unternehmen warten oder selbst den aktuellen Stand erfragen?
Nach dem Bewerbungsgespräch fühlen sich die Bewerber erstmal erleichtert. Doch in den darauffolgenden Tagen weicht das Gefühl und wird durch Ungewissheit ersetzt. Ist das Gespräch gut gelaufen? Hat man etwas Falsches gesagt? Warum meldet sich das Unternehmen nicht? Um sich nicht verrückt zu machen, sollet auf folgende Dinge vor und nach dem Vorstellungsgespräch geachtet werden.
Während des Vorstellungsgespräches Interesses zeigen
Das Bewerbungsgespräch neigt sich dem Ende zu und der Personaler stellt die klassische Abschlussfrage: " Haben Sie noch weitere Fragen?" Und genau an diesem Punkt sollte der Bewerber die Chance ergreifen und sich nach einer möglichen Rückmeldung und der weiteren Vorgehensweise informieren. Das zeigt einerseits das Interesse an dieser Stelle und andererseits kann man ungefähr einschätzen, wann man mit einer Rückmeldung rechnen kann.
Geduldig bleiben und nicht drängen
Heute Bewerbungsgespräch und morgen schon eine Zusage! Von dieser Annahme träumen wohl die meisten Jobsuchenden. Vor allem nach einem positiven Gesprächsverlauf wird eine frühe Zusage herbeigesehnt, doch in diesem Punkt werden die Bewerber oftmals enttäuscht. Hier ist es wichtig, nicht nur an sich selbst sondern auch an das Unternehmen zu denken. Die Sichtweise muss geändert werden, denn die Suche nach einem geeigneten Bewerber ist nicht von heute auf morgen abgeschlossen. Von der Stellenausschreibung über die Bewerbungsgespräche bis hin zur finalen Entscheidung, verstreicht viel Zeit. Darum heißt hier das Zauberwort: Geduld. Bewerber sollten demnach dem Unternehmen die nötige Zeit geben um eine Entscheidung zu treffen und nicht zu aufdringlich werden.
Wie lange nach dem Bewerbungsgespräch warten?
Geduldig sein ja, aber irgendwann ist der Bogen überspannt. Auch wenn es heißt, der nächste Schritt muss vom Unternehmen kommen, kann der Bewerber auch selbst den Hörer in die Hand nehmen und den aktuellen Stand des Bewerbungsprozesses erfragen. Bevor mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen wird, sollte man jedoch den Spam-Ordner im E-Mail Postfach prüfen und die Mailbox abhören. Vielleicht wurde eine Kontaktaufnahme seitens des Unternehmens ja einfach nur übersehen.
Hat die Firma im Bewerbungsgespräch eine Frist genannt, dann sollte man diesen Zeitraum auf jeden Fall respektieren. Wenn nein, kann man selbst die Initiative ergreifen und nach zirka 14 Tagen, also zwei Wochen nach dem persönlichen Gespräch, um eine Rückmeldung bzw. nähere Informationen bitten. Das kann in Form eines Anrufes oder durch eine höflich formulierte E-Mail erfolgen. Dabei spielt die Ausdrucksform eine
1. Freundlich bleiben
Warten Bewerber über einen längeren Zeitraum auf eine Rückmeldung, wird der Frust irgendwann groß. Doch wenn man dann selbst zum Hörer greift oder eine E-Mail verfasst, darf dieser Frust nicht offen kommuniziert werden. Ein respektvoller, freundlicher Ton führt bestimmt schneller zum gewünschten Ziel.
2. Keine Vorwürfe
Das Ziel eines Vorstellungsgespräches ist eine Zusage des gewünschten Unternehmens. Darum sollte, wie bereits erwähnt, freundlich und vor allem ohne Vorwürfe nachgefragt werden. Floskeln wie: "Warum haben Sie sich noch nicht gemeldet?" oder "Sie lassen aber lange auf eine Rückmeldung warten!", sind in diesem Fall kontraproduktiv. Der Bewerber sollte nicht auf Konfrontation aus sein, sondern Interesse an der Position zeigen.
Ghosting seitens des Unternehmens und der Bewerber
Für Jobsuchende ist es leider nicht ungewöhnlich, dass sie nach einem Vorstellungsgespräch nichts mehr vom Unternehmen hören. Diese Funkstille wird auch als Ghosting bezeichnet, welche Firmen oft mit fehlenden Ressourcen argumentieren. Dieses Verhalten wirft kein gutes Licht auf das Unternehmen. Doch nicht nur der Arbeitgeber betreibt das sogenannte Ghosting, sondern auch einige Jobsuchende. Firmen beklagen oft, dass potentielle Arbeitnehmer plötzlich abtauchen und weder auf Anrufe noch auf E-Mails reagieren. Grundsätzlich gilt: Ghosting ist ein No-Go, egal von welcher Seite.