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Alle Informationen zur Bildungskarenz in Österreich

Arbeitnehmer in Österreich können sich in Bildungskarenz begeben - doch was heißt das eigentlich und wie lautet die ist die aktuelle Gesetzeslage? Vor allem stellt sich bei vielen Arbeitnehmern die Frage nach der finanziellen Unterstützung während dieser 'Auszeit'.

Ob Bildungskarenz möglich ist, ist nicht nur eine finanzielle Frage.
Ob Bildungskarenz möglich ist, ist nicht nur eine finanzielle Frage.

Der Bürostuhl schmiegt sich nach all den Jahren schon perfekt an den Körper, das tägliche Sudoku ist auch schon gelöst und der SPAM-Ordner des E-Mail-Postfachs ist mittlerweile auch schon gelöscht. Wenn das Mittagessen zum Highlight des Tages wird, dann ist es wohl an der Zeit, über eine berufliche Veränderung nachzudenken. Doch nicht nur Langeweile oder Unzufriedenheit im Job sind ausschlaggebend dafür, dass ein neuer Bildungsweg eingeschlagen wird. Womöglich lockt auch der Ruf, das in Jugendjahren begonnene Studium weiterzuführen oder den Schulabschluss nachzuholen.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sich ein Arbeitnehmer für eine Fort- oder Weiterbildung entscheidet. Wer schon im Berufsleben steht, eine Familie hat und/oder monatlich hohe Fixkosten, stellt sich dann unweigerliche die Frage nach der Realisierung eines solchen Vorhabens. Wie kann eine Weiterbildung bezahlt werden? Muss der Job gekündigt werden?

In Österreich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Sprich: eine Freistellung vom Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Weiterbildung.

Was versteht man unter einer Bildungskarenz?

Wer sich in Bildungskarenz begibt wählt eine beruflichen Auszeit um sich weiterzubilden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Ein aufrechtes Arbeitsverhältnis
  • Das Arbeitsverhältnis muss sechs Monate ununterbrochen bestanden haben
  • Der Arbeitgeber muss mit dieser Vereinbarung einverstanden sein


Des Weiteren ist folgendes zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Bildungskarenz besteht generell nicht
  • Der Arbeitgeber muss mit dieser Vereinbarung einverstanden sein
  • Innerhalb von 4 Jahren können insgesamt bis zu 12 Monate für eine Weiterbildung genutzt werden
  • Die Mindestdauer einer Bildunskarenz beträgt zwei Monate
  • Während der Dauer der Weiterbildung wird man von der Arbeit freigestellt
  • Wenn ein Studium im Zuge der Bildungskarenz absolviert wird, muss nach jedem Semester ein Nachweis von mindestens 8 ECTS vorgelegt werden
  • während einer Bildungskarenz bekommt man keinen Lohn

Bekommt man während der Bildungskarenz finanzielle Unterstützung?

Wem die Idee einer Weiterbildung im Kopf herumschwirrt, der wird sich schnell mit der Frage nach der Finanzierung sowie der Bezahlung während der 'Karenzzeit' konfrontiert sehen. Im Falle der Bildungskarenz schaut es mit der finanziellen Unterstützung so aus, dass das übliche Gehalt durch ein Weiterbildungsgeld vom AMS ersetzt wird. Die Höhe der Unterstützung entspricht dem Arbeitslosengeld. Der tägliche Mindestbetrag liegt bei 14,53 Euro pro Tag.
Um sich für eine finanzielle Unterstützung von Seiten des AMS zu qualifizieren, muss ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten gegeben sein. Anders gestaltet sich die Lage, wenn man saisonal tätig ist - hier liegt die Frist bei drei Monaten. Oder die Person hat innerhalb der vergangenen vier Jahre sechs Monate im selben Unternehmen gearbeitet. Der Wechsel des Arbeitgebers ist während der Bildungskarenz nicht möglich.

Ebenfalls nicht unwesentlich: In der Zeit der Bildungskarenz darf der Arbeitnehmer Geld dazuverdienen. Zulässig ist eine geringfügige Beschäftigung, die eine monatliche Entlohnung von 438,05 Euro nicht übersteigen darf. Ob man beim Arbeitgeber werkt oder in einem anderen Unternehmen tätig ist, hängt mitunter vom Arbeitsvertrag sowie der Bildungskarenz-Vereinbarung ab.

Wann muss der Antrag für Weiterbildungsgeld gestellt werden?

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld muss spätestens bis zum Antritt der Bildungskarenz gestellt werden. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vereinbarung über die Bildungskarenz, abgeschlossen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Bestätigung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme, welche unbedingt die Kursdauer beinhalten muss

Warum entscheiden sich Arbeitnehmer für die Bildungskarenz?

Einen Vollzeitjob, Familie und zusätzlich noch eine Ausbildung unter einen Hut zu bringen gestaltete sich oft sehr schwierig. Die Bildungskarenz stellt eine Lösung für dieses Problem dar. Vor allem Mütter nutzen häufig neben der Kinderbetreuung diese Möglichkeit der Weiterbildung, um später beim Wiedereinstieg einen beruflichen Vorteil zu haben.

Für wen ist die Bildungskarenz geeignet?

Hat man die Bestätigung des Arbeitgebers in der Tasche, geht es für die Beantragung des Weiterbildungsgelds zum Arbeitsmarktservice. Grundsätzlich ist die Bildungskarenz für alle geeignet, die eine Auszeit mit Bildung verbinden wollen. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Wann und wie lange kann man in Bildunskarenz gehen?

Im Allgemeinen heißt es, dass eine Bildungskarenz zu jeder Zeit vereinbart werden kann. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen dies nicht möglich ist: Dazu zählen beispielsweise das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes, während der Elternkarenz oder auch die Zeit, in der man Präsenz- beziehungsweise Zivildienst leistet. Innerhalb von vier Jahren können bis zu 12 Monate für eine Weiterbildung genutzt werden. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate, die Höchstdauer liegt bei einem Jahr. Danach muss man wieder in den Beruf einsteigen.

Was muss bei der Bildungskarenz beachtet werden?

Aus- und Weiterbildungen können im In- und Ausland besucht werden, wie zum Beispiel Sprachkurse. Wichtig ist in jedem Fall, dass ein beruflicher Bezug besteht. Sprich: Kurse, die offiziell in den Freizeitbereich fallen, zählen nicht. Außerdem muss eine Weiterbildung mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen und beim AMS schriftlich nachgewiesen werden. Hat man Kinder unter sieben Jahren, reichen auch 16 Weiterbildungsstunden pro Woche. Fängt man wieder an zu studieren, müssen pro Semester, oder jeweils nach sechs Monaten, Prüfungen über vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Lern- und Übungszeiten werden stets mitgezählt.

Kann man während der Bildungskarenz kündigen oder gekündigt werden?

Wie schaut es mit dem Austritt aus einem Unternehmen aus, wenn man sich gerade in Bildungskarenz befindet? Es besteht kein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Kündigt man als Arbeitnehmer während der Bildungskarenz, oder wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gelöst, verfällt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Wird einem hingegen vom Arbeitgeber gekündigt, bleibt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld bestehen.

Generell ist man während der Fortbildungszeit kranken- und unfallversichert und erwirbt auch Versicherungsmonate für die Pension.

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