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Hitzestress - Worauf Arbeitgeber im Sommer zu achten haben

Hitzestress senkt die Arbeitsleistung und kann gefährlich sein. Worauf Arbeitgeber besonders im Sommer zu achten haben.

Ab 32 Grad Celsius sollte nicht mehr im Freien gearbeitet werden, fordert die Arbeiterkammer.
Ab 32 Grad Celsius sollte nicht mehr im Freien gearbeitet werden, fordert die Arbeiterkammer.

Ab nächster Woche sollte in Salzburg endlich Sommerwetter ins Haus stehen. Vor allem für Erwerbstätige am Bau bedeutet das körperliche Arbeit unter erschwerten Bedingungen. Hitze belastet den Körper massiv. Bernd Wimmer vom Arbeitnehmerschutzreferat der Arbeiterkammer Salzburg warnt davor, leichtfertig mit hohen Temperaturen umzugehen: "Um einen Kühleffekt zu erzielen, pumpt das Herz mehr Blut in Arme, Beine und Haut. Bei hoher Belastung und einer Körperkerntemperatur von 39 Grad werden statt sechs bis zu 13 Liter Blut pro Minute durch den Körper befördert. Legt man keine Pausen ein oder trinkt man nicht genügend, kann neben Leistungsabfall, Konzentrationsschwierigkeiten und erhöhter Unfallgefahr ein Hitzekollaps drohen."

Entscheidung liegt beim Arbeitgeber

Für Arbeiten im Freien gibt es in Österreich keine Temperaturobergrenze, ab der nicht mehr gearbeitet werden darf. Seit dem Vorjahr kann bereits ab 32,5 Grad Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Gemäß Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) gebühren für diese arbeitsfreie Zeit 60 Prozent des Stundenlohns. Bei längeren Arbeiten in der Sonne und bei Hitze sind weitere Maßnahmen zu treffen, so Wimmer: "Dazu zählen das Zurverfügungstellen alkoholfreier Getränke, Beschattung der Arbeitsplätze, Information über Gesundheitsgefahren, Bereitstellung von Sonnenschutzbrillen und -mitteln." Vor der UV-Strahlung schützen zudem UV-sichere Kleidung und Helme mit Nackenschutz oder Legionärskappen. Wird draußen oder drinnen bei Hitze gearbeitet, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, die Temperaturen zu senken. Gemäß STOP-Prinzip sind technische oder bauliche Maßnahmen (Auswahl eines kühleren Arbeitsorts, Ventilator, Arbeitszeitverlegung) vor persönlichen Maßnahmen (Wasser trinken, Unterarme mit Wasser kühlen) zu treffen. Schwangere und stillende Mütter haben ein Recht auf Freistellung, wenn der Arbeitgeber sie nicht vor Hitze schützen kann.

Arbeiterkammer fordert strengere Vorschriften für Arbeiten im Freien

So sollten Arbeitgeber bereits bei über 25 Grad ein Maßnahmenkonzept erstellen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten setzen und bei über 32 Grad sollte nicht im Freien gearbeitet werden. Die Covid-19-bedingten Mund-Nasen-Schutzmasken für Beschäftigte im Gastgewerbe erschwerten das Atmen, was sich bei Hitze besonders auf den Kreislauf auswirke. Die AK fordert analog zu Bildschirmarbeitspausen gesetzlich vorgeschriebene "Maskentragepausen".