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Lügen im Lebenslauf: Was ist strafbar, was ist erlaubt?

Wer eine Lücke im Lebenslauf hat oder nicht gänzlich die gewünschten Qualifikationen abdeckt, lässt sich oftmals zu einer Lüge hinreißen. Doch sind Lügen im Lebenslauf strafbar oder darf man als Bewerber bei Berufserfahrungen, Qualifikationen oder Sprachkenntnisse ein bisschen nachhelfen? Wir liefern Tipps wie man mit Lücken, Auszeit und kurzen Arbeitsverhältnissen am besten umgeht.

Ehrlich währt am Längsten - dieses Motto gilt auch beim Lebenslauf.
Ehrlich währt am Längsten - dieses Motto gilt auch beim Lebenslauf.

Bewerber, die ihre Sprachkenntnisse aufbauschen, bei ihrer Ausbildung lügen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben, kommen meist nicht weit wie eine Studie zeigt. Etwa zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Manager schließen Bewerber aus, wenn diese mit falschen Angaben im Lebenslauf oder beim Bewerbungsgespräch ertappt werden. An der Arbeitsmarktstudie, die der auf Fach- und Führungskräfte spezialisierte Personaldienstleister Robert Half initiiert hat, nahmen über 2400 Personalverantwortliche in Europa teil. "Natürlich wollen sich Bewerber mit einem perfekten Lebenslauf bestmöglich vermarkten. Dabei sollten sie aber unbedingt ehrlich bleiben, sonst schaden sie sich über kurz oder lang nur selbst", sagt Robert Szvetecz, Country Manager bei Robert Half in Wien.

Die häufigsten Lügen im Lebenslauf

Die Lügen im Lebenslauf sind vielfältig, doch drei bestimmte Lügen sind besonders beliebt und werden häufig in den Lebenslauf eingetragen:

  1. Falsche Angaben zur Berufserfahrung
  2. Lügen über Fachkenntnisse
  3. Falschangaben zu Ausbildung und erworbenen Qualifikationen


Interessant ist außerdem: Selbst beim früheren Gehalt flunkern viele Bewerber. Gehaltsangaben werden höher angesetzt um im neuen Job mehr Geld zu erhalten. "Es ist durchaus legitim, wenn ein Bewerber ein höheres als sein bisheriges Gehalt fordert. Jedoch muss er seinen Verdienstwunsch gut begründen und sich am marktüblichen Gehaltsniveau orientieren. Dazu gibt es genügend frei verfügbare Quellen im Internet", empfiehlt Szvetecz.

Ist ein falscher Lebenslauf strafbar?

Die eigenen Qualitäten aufzupeppen und falsche Angaben zu machen, ist für viele Bewerber verlockend. Robert Szvetecz nennt die Gründe, weshalb Bewerber immer bei der Wahrheit bleiben sollten, mögliche Konsequenzen und wann es eine Ausnahme gibt:

Personaler sind geschult und erkennen Lügen
Personaler wissen genau, wie sie Lügen im Lebenslauf oder beim Vorstellungsgespräch aufdecken. Bei Zweifel an den Angaben haken sie nach. Beliebt sind im Bewerbungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen der Bewerber nicht gerechnet hat. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant, kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.

Falsche Angaben können zur Kündigung führen und auch strafbar sein
Häufig ist beim Vorstellungsgespräch nicht nur der Personaler, sondern auch der zukünftige Vorgesetzte mit dabei. Stellt sich nach Eintritt in das Unternehmen heraus, dass man durch Lügen im Lebenslauf oder beim Bewerbungsgespräch gelogen hat, riskiert man die fristlose Kündigung. Auch lang nach Ende der Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls geht der Arbeitsplatz verloren und es muss Schadenersatz gezahlt werden. Zusätzlich könnte auch noch eine Anzeige wegen Betrugs drohen.

Ausnahmen: Lügen bei unzulässigen Fragen ist kein Vergehen
Manche Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Dennoch sollte auf unzulässige Fragen, wie etwa nach der Familienplanung, nicht gelogen werden. Lieber ruhig und sachlich erklären, dass diese Frage zu privat ist und sie deshalb unbeantwortet bleiben soll. Generell tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen zu Themen wie:

  • Lebenspartner und Heiratsabsichten
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
  • Konfession und Religion
  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • gesundheitlicher Situation


Was tun mit Lücken im Lebenslauf?

Arbeitnehmer die häufig den Job wechseln oder Unterbrechungen im Lebenslauf durch Karenz- oder Auszeiten haben, sorgen sich schnell aussortiert zu werden und modifizieren daher ihren Lebenslauf. Doch dieser Vorgang zählt ebenso als Lüge und wird von Personalverantwortlichen nicht gern gesehen. Deshalb auch hier einfach bei der Wahrheit bleiben und diese für sich nutzen, wie beispielsweise bei Lücken im Lebenslauf. Oftmals sind diese sehr unangenehm zu erklären und werden darum auch verschwiegen. Anstelle Dinge zu erfinden, sollte man sich selbst Fragen, was hat man in der Zeit der Arbeitslosigkeit gemacht? Kann vielleicht ein Auslandsaufenthalt, eine Weiterbildung oder eine Bildungskarenz angeführt werden? Oder stand eine intensive Jobsuche, welche als berufliche Neuorientierung deklariert werden kann, im Fokus? Also Karten auf den Tisch legen und ehrlich über die Lücken sprechen.

Müssen alle Arbeitgeber im Lebenslauf angeführt werden?

Viele Bewerber entscheiden sich dafür, gewisse Arbeitgeber oder Beschäftigungen bewusst nicht anzuführen. Das kann diverse Gründe mit sich bringen: Kündigung nach kurzer Zeit, Probleme mit dem Arbeitgeber, Anstellung im Nachhinein peinlich. Auch wenn das Weglassen einer Arbeitsstelle nicht allzu dramatisch ist, kann es Nachteile für den Jobsuchenden mit sich bringen. Nach welchen Potentialen der neue Arbeitgeber sucht, ist im Vorhinein ja nicht bekannt. Vielleicht sind diese Erfahrungen bereits in einem vorherigen Job, welcher nicht im Lebenslauf angegeben ist, gesammelt worden. Deshalb sollten die Bewerber zu all ihren Beschäftigungen stehen und diese als Chance für den nächsten Job sehen.

Zusammenfassend: Wo darf im Lebenslauf ein bisschen geflunkert werden?

Flunkern erlaubt: vorherige Anstellung als interessanter verkaufen, Erfolge besser darstellen
No Go: Ausbildungen und Arbeitgeber erfinden, bei Berufserfahrungen schwindeln, falsche Gehaltswünsche anführen