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Zahltag: Wie viel Lohn steht mir zu?

Bekommen Sie so viel Gehalt, wie Ihnen zusteht? Haben Sie Anspruch auf eine jährliche Lohnerhöhung und wie viel Gehalt steht Ihnen für eine Teilzeitarbeit zu? Und was tun, wenn der Chef nicht pünktlich zahlt? Wir nehmen häufig gestellte Fragen rund um das Gehalt unter die Lupe.

In Österreich regeln die Kollektivverträge Arbeitszeiten, Urlaubs-und Weihnachtsgeld sowie Mindestlöhne und Grundgehälter. Bei den KV handelt sich um Vereinbarungen zwischen einer Interessensvertretung der ArbeitgeberInnen und einer Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen (z.B. Österreichischer Gewerkschaftsbund).
In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Ein KV gilt für einen bestimmten Geltungsbereich, wie etwa eine Branche. So kann es sein, dass z.B. ein IT-Spezialist in einem Handelsunternehmen einen anderen Mindestlohn hat, als ein IT-Spezialist in einem Pharmaunternehmen.

Darf ein Arbeitgeber unter dem Kollektivvertrag bezahlen?

Eine Bezahlung unterhalb des KVs ist in Österreich nicht zulässig. Es dürfen auch interne Vereinbarungen (zwischen z.B. Betriebsrat und Geschäftsleitung) die geltenden KVs nicht zum schlechteren hin verändern. Sollten es dennoch zu einer Bezahlung unterhalb des KV kommen, dann kann die Differenz innerhalb eine bestimmten Zeit nachgefordert werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer zu Beginn eines Dienstverhältnisses einen Dienstzettel auszustellen, in welchem der geltende KV ersichtlich sein muss. Der Arbeitgeber hat auch die Pflicht, den KV für die Angestellten zugänglich zu machen. Über die Wirtschaftskammer Österreich können die Kollektivverträge auch online eingesehen werden.

Kann ich beim Arbeitgeber eine Überzahlung (über dem KV) fordern?

In vielen Stellenanzeigen wird angemerkt, dass der Arbeitgeber bereit ist, über dem Kollektivvertrag zu bezahlen. Die Differenz zwischen dem "Ist-Gehalt" und dem im Kollektivvertrag festgelegten Mindestlohn, wird "Überzahlung" genannt. Hier bezieht das Unternehmen die Vordienstzeiten, die Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung des zukünftigen Arbeitnehmers mit ein. Ein wenig Verhandlungsgeschick ist hier auch Seitens des Bewerbers nicht schlecht. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Gehaltsrechner, die als Anhaltspunkt zum möglichen Verdienst dienen können - wie der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Es ist immer gut vor einer Gehaltsverhandlung den eigenen Marktwert zu kennen und selbstbewusst aufzutreten.

Wann steht mir eine Lohnerhöhung zu?

Wenn eine Bezahlung nach dem KV erfolgt, dann haben Sie Anspruch auf die (meist jährliche) Gehaltserhöhung. Um diese zu erreichen, gehen die Gewerkschaften in Verhandlung mit der Arbeitgeberseite. Liegt der Ist-Lohn bereits über dem KV, dann haben Sie prinzipiell keinen Anspruch auf die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung. Die "Ist-Lohn"- Erhöhungen werden extra ausverhandelt.
Einige KVs sehen neben der jährlichen Erhöhungen auch Aufstockungen basierend auf die Arbeitsjahre vor. Auch ein interner Stellenwechsel oder die Übertragung von weiteren Aufgabengebieten können dazu führen, dass das Gehalt vom Arbeitgeber erhöht wird.

Wem stehen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu?

In Österreich ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch vom 13. und 14. Gehalt die Rede. Die Höhe sowie die Fälligkeit dieser Sonderzahlungen sind im Kollektivvertrag geregelt. Kommt im Arbeitsbereich kein KV zu tragen und ist auch im Einzelarbeitsvertrag kein Vermerk zu Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, dann hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Die Höhe des 13. und 14. Lohns hängt vom KV ab. Meist entspricht eine Sonderzahlung einem Monatslohn. In manchen Branchen kann auch weniger gezahlt werden. Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt. Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld am Konto landen, hängt vom KV ab. Häufig wird das Weihnachtsgeld im November oder Dezember und das Urlaubsgeld im Juni oder Juli ausbezahlt.

Was verdiene ich, wenn es keinen Kollektivvertrag gibt?

Es gibt wenige Bereiche in Österreich, für die kein KV abgeschlossen wurde. Darunter fallen z.B. Freizeitbetriebe und Vergnügungsbetriebe. Gibt es keinen KV, dann besteht auch kein Anspruch auf eine Lohnerhöhung bzw. gilt auch der Mindestlohntarif nicht. Etwaige Gehaltsverhandlungen müssen dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stattfinden.

Der Chef zahlt nicht. Was tun?

Wurde das Gehalt zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt oder fehlen diverse Zahlungen, wie Überstunden oder Zulagen, dann sollte der Chef bzw. die Chefin darauf hingewiesen werden. Bringt das persönliches Gespräch nicht den gewünschten Erfolg, dann wird der Betriebsrat hinzugezogen oder der Mitarbeiter kann eine schriftliche Mahnung an den Arbeitgeber senden. Bei Fragen rund um das weitere Vorgehen, steht die Arbeiterkammer mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig ist es, schnell zu handeln, da in KV und Arbeitsverträgen oft Verfallsbestimmungen festgelegt sind. Wurden z.B. Überstunden nicht wie vereinbart ausbezahlt und die Frist, offene Ansprüche geltend zu machen, wurde versäumt, dann wurden die Überstunden unentgeltlich geleistet.

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