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Probleme in der Lehre - Was sollen die Lehrlinge tun?

Die meisten Lehrlinge sind in ihrem Betrieb und mit ihrer Ausbildung zufrieden. Doch in manchen Fällen gibt es Probleme - doch wie geht man damit um?

Es ist wichtig als Lehrling gut informiert zu sein und sich Unterstützung zu holen um das Problem lösen zu können.
Es ist wichtig als Lehrling gut informiert zu sein und sich Unterstützung zu holen um das Problem lösen zu können.

Die Umstellung von der Schule auf die Arbeitswelt ist immer groß und die neuen Herausforderungen in der Lehre sind meist sehr anspruchsvoll. Nicht immer läuft dabei alles rund. Laut aktuellem österreichischen Lehrlingsmonitor von Gewerkschaftsbund, Gewerkschaftsjugend und Arbeiterkammer sind etwa zwei Drittel der Lehrlinge sehr zufrieden in der Lehre, bei etwa einem Drittel kommt es jedoch zu Problemen. Hilla Lindhuber und Stephanie Posch von der Arbeiterkammer Salzburg wissen, welche Probleme in der Lehre auftreten können, aber auch, wie man diese am besten lösen kann. Ein Beispiel: Ein 19-jähriger Tischler-Lehrling absolvierte bereits seit dreieinhalb Jahren in einem Tischlereibetrieb seine Lehre, hatte aber seit fast zwei Jahren keinen Lohn mehr erhalten. "Klingt unvorstellbar, ist aber tatsächlich so geschehen", erzählt Hilla Lindhuber, Leiterin der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur. Die Geschichte ging gut aus, der junge Mann hatte sich Hilfe geholt und bekam nach intensiven Interventionen und zähen Verhandlungen der Arbeiterkammer mit dem betreffenden Dienstgeber letztendlich fast 35.000 Euro an gerechtfertigten Ansprüchen erstattet.

Offene Fragen bezüglich der Lehrstelle klären

Knapp 800 Beratungen führt die Jugend- und Lehrlingsberatung der Arbeiterkammer Salzburg pro Jahr durch. "Die Bandbreite reicht dabei von schlechter Ausbildungsqualität bis zu Problemen mit der Arbeitszeit oder der Entlohnung", erzählt Lindhuber. Nicht immer sind die Probleme so schwerwiegend, wie in dem beschriebenen Fall. Oft wollen sich die Lehrlinge auch nur grundlegend über die Rechte und Pflichten während ihrer Ausbildung informieren. Muss ich Überstunden machen? Muss ich am Wochenende arbeiten? Muss ich arbeiten, wenn ich eigentlich in der Berufsschule sein soll? Wann und wie lang darf ich mir Urlaub nehmen? Was passiert, wenn ich mal krank bin? Diese und ähnliche, oft einfach zu klärende Fragen brennen den jungen Leuten unter den Nägeln, wenn sie sich an die AK-Beratungsstelle des Referats Jugend- und Lehrlingsschutz wenden.

Bei Problemen Unterstützung von außen holen

Stephanie Posch ist die Leiterin des Referats. Ihr ist es ein besonderes Anliegen, die Jugendlichen zu ermutigen, sich gut über die Rechtslage zu informieren. "Denn gut gerüstet", meint Posch, "kann oft schon ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten, dem Lehrlingsbeauftragten im Betrieb oder dem Betriebsrat ausreichen, um Probleme zu lösen." In vielen Fällen, vor allem wenn die Lehrlinge noch minderjährig sind, kann es auch helfen, die Eltern zu dem Gespräch mitzunehmen. Sind die Fronten jedoch schon dermaßen zerrüttet, dass ein Gespräch nicht weiterhilft, oder geht es gar darum, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, raten Lindhuber und Posch dazu, sich auf jeden Fall Unterstützung von außen zu holen. "Wenn Lehrlinge zu uns kommen, klären wir zuerst einmal ab, wo das Problem liegt, welche Themenfelder betroffen sind", beschreibt Stephanie Posch den klassischen Ablauf eines Erstgesprächs in der Jugend- und Lehrlingsberatung. "Vieles lässt sich im Beratungsgespräch klären, oft handelt es sich nur um Missverständnisse. Wenn es jedoch tiefer gehende Probleme gibt, beispielsweise der Lohn nicht bezahlt wird, Überstunden gemacht werden müssen oder das Berufsbild nicht vermittelt wird, dann intervenieren wir im Betrieb, treten schriftlich in Kontakt und versuchen, eine Lösung zu finden," sagt die Referatsleiterin und ergänzt: "Im Worst Case klagen wir und machen gerichtlich Ansprüche geltend." Aber keine Sorge, die Arbeiterkammer nimmt nur dann Kontakt zu den Betrieben auf, wenn die Lehrlinge, beziehungsweise deren Eltern ausdrücklich damit einverstanden sind, versichert Hilla Lindhuber: "Bei uns bleibt alles anonym und die Schritte, die wir setzen, erfolgen ausnahmslos auf Wunsch und in Absprache. Unser Tipp für alle Jugendlichen ist, sich nicht davor zu scheuen, sich Hilfe zu holen und beraten zu lassen. Also einfach mal auszuloten, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen." Und genau das ist ganz einfach möglich, denn die Jugend- und Lehrlingsberatung findet nicht nur face to face statt, sondern kann auch per E-Mail und telefonisch in Anspruch genommen werden. Die Jugendhotline unter der Nummer 0662/86 87-94 ist von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und am Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Pflichten des Lehrlings und des Lehrberechtigten

Bevor man jedoch Kontakt zum Unternehmen aufnimmt und Beschwerde einlegt, sollten jedoch die Pflichten des Lehrings sowie des Lehrberechtigten bekannt sein.

Die Pflichten des Lehrlings
• Das Bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen
• Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben
• Besuch der Berufsschule
• Ordnungsgemäßes Erfüllen der übertragenen Aufgaben & Einfügen in die betriebliche Ordnung
• Wahren von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
• Sorgsamer Umgang mit den zur Verfügung gestellten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
• Prompte Verständigung im Falle der Arbeitsverhinderung
• Vorlegen des Berufsschulzeugnisses und sonstiger
• Unterlagen der Berufsschule, wenn das verlangt wird

Die Pflichten des Lehrberechtigten
• Übernahme von Kosten und Verantwortung für die ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung
• Sicherstellung der Ausbildung aufgrund des Berufsbilds
• Sicherstellung der Unterweisung des Lehrlings
• Vermeidung berufsfremder Arbeiten im Betrieb
• Rücksichtnahme auf die Kräfte des Lehrlings
• Schutz vor Misshandlungen und körperlichen Züchtigungen
• Verständigung des gesetzlichen Vertreters bei wichtigen Vorkommnissen
• Anleitung zur korrekten Erfüllung der Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem Verhalten
• Anhaltung zum regelmäßigen Berufsschulbesuch und die Freigabe der dafür erforderlichen Zeit
• Achten auf den Stand der Ausbildung in der Berufsschule
• Freigabe der erforderlichen Zeit für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung oder einer Teilprüfung
• Ersatz der Prüfungstaxe beim erstmaligen Antritt zur
• Lehrabschlussprüfung in der Lehrzeit oder in der
• Weiterverwendungszeit Auszahlung der Lehrlingsentschädigung
• Übernahme der Internatskosten


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