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Irrgarten Kollektivverträge

Seit 2011 sind Arbeitsvermittler und Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei jedem Stelleninserat Angaben zum Mindestgehalt zu machen. Doch was ist der Kollektivvertrag eigentlich, was beinhaltet er und sind die Gehälter verhandelbar?

Der Kollektivvertrag ist vielen Personen ein Begriff, doch was es damit genau auf sich hat und wer ihn erstellt, erfahren Sie hier.
Der Kollektivvertrag ist vielen Personen ein Begriff, doch was es damit genau auf sich hat und wer ihn erstellt, erfahren Sie hier.

Kollektivverträge (KV) sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der ArbeitgeberInnen (z.B. Wirtschaftskammer Österreich WKO) sowie der ArbeitnehmerInnen (z.B. Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖGB) abgeschlossen werden. Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingereicht werden und muss auch direkt im jeweiligen Betrieb für Beschäftigte zugänglich gemacht werden.

Inhalt eines Kollektivvertrages Die wichtigsten Punkte im KV sind:

• Arbeitszeiten
• Urlaubs- und Weihnachtsgeld
• Mindestlöhne und Grundgehälter
• Schutzbestimmungen bei Kündigung
• Zulagen
• Dienstreisenregelungen

Welcher Kollektivvertrag für den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin relevant ist hängt davon ab, welcher Fachgruppe der Arbeitgeber bei der Wirtschaftskammer zugeteilt ist. Der jeweilige KV muss am Dienstzettel ausgewiesen werden und ist u.a. bei der WKO abrufbar.

Kollektivverträge können sich stark voneinander unterscheiden. So haben mitgliederstarke Gewerkschaften eine bessere Position und können bei Verhandlungen günstigere Verträge aushandeln.

Gehaltsangaben

Im Kollektivvertrag sind Mindestgrundgehälter für die Dienstnehmer festgelegt. Abhängig von Vordienstzeiten, Ausbildung und Berufserfahrung kann der Arbeitgeber ein höheres Entgelt an den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin auszahlen. Eine Bezahlung darunter ist nicht zulässig.

Kollektivvertragsverhandlungen

Durch Neuerungen und Entwicklungen in einer Branche kann es dazu kommen, dass der KV geändert werden muss. Die Betriebsräte der Unternehmen werden vorab aufgefordert Ihre Änderungswünsche aufzulisten. Die Wünsche werden gesammelt und zusammengefasst. Die zuständigen Gremien, welche sich aus BetriebsrätInnen der jeweiligen Branche zusammensetzen, bewerten die Vorschläge und erstellen eine Forderung zur Änderung des KV.
Sobald die Verhandlungsteams aus Gewerkschaft und Wirtschaft eine Einigung erzielt haben, werden die Änderungen in einem Abschlussprotokoll festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben.


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