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techn. Assistent*in Fachbereich Computerwissenschaften

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techn. Assistent*in Fachbereich Computerwissenschaften

GZ A 0104/1-2020
Am Fachbereich Computerwissenschaften gelangt die Stelle e. technischen Assistent*in gemäß
Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur
Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 2.116,60 brutto
(Vollbeschäftigung; 14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen
Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

 Vorgesehener Dienstantritt: 1. März 2021
 Beschäftigungsdauer: unbefristet
 Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40 oder 2x 20
 Arbeitszeit: nach Vereinbarung
 Aufgabenbereiche: selbständige Betreuung der Rechenanlagen und Netzinfrastruktur des

Fachbereichs Computerwissenschaften, insbesondere der Linux-Server und Desktop-PC's;
technischer Support für Mitarbeiter*innen und Studierende

 Anstellungsvoraussetzungen: abgelegte Reifeprüfung, gute Linux
Betriebssystemkenntnisse, solide Erfahrung mit Computerhardware und -software

 Erwünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung mit Linuxserversystemen (Webserver,
Fileserver - NFS, Virtualisierungsserver, Mailserver, Gitlab)

 Gewünschte persönliche Eigenschaften: Teamfähigkeit, gut organisiert und selbständig
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel.Nr. +43/662/8044-6320 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 25. November 2020

Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in
Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei
gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten
Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen
erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@sbg.ac.at.

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische
Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des
Angestelltengesetzes.

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per
E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at

techn. Assistent*in Fachbereich Computerwissenschaften

Salzburg
Vollzeit
keine Angabe
BMS
Lehre
Matura
Pflichtschule
ab € 2.000

Veröffentlicht am 18.12.2020