Referent*in ST Fakultätsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
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Restaurantleiter (m/w/d)
GZ A 0139/1-2021
Am ST Fakultätsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelangt die Stelle e. Referent*in
gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur
Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 1.073,70 brutto (14x
jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die
Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
ï· Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
ï· Beschäftigungsdauer: unbefristet
ï· Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 20
ï· Arbeitszeit: Montag – Freitag (vormittags)
ï· Aufgabenbereiche: Prüfungsverwaltung für die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
eingerichteten Studien; Studierendenberatung
ï· Anstellungsvoraussetzungen: Reifeprüfung oder gleichzuhaltende Ausbildung
ï· Erwünschte Zusatzqualifikationen: sehr gute EDV-Kenntnisse, Erfahrung im
Universitätsbetrieb, Anwendererfahrung mit Plusonline, gute Englischkenntnisse
ï· Gewünschte persönliche Eigenschaften: sehr gute organisatorische und kommunikative
Fähigkeiten, Belastbarkeit, Teamorientierung, Genauigkeit, hohes Servicebewusstsein
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. +43/662-8044/3002 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 24. November 2021
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in
Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei
gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten
Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen
erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische
Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des
Angestelltengesetzes.
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per
E-Mail an bewerbung@plus.ac.at