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Referent*in Abteilung Kommunikation und Fundraising

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Referent*in Abteilung Kommunikation und Fundraising

GZ A 0098/1-2021
In der Abteilung Kommunikation und Fundraising gelangt die Stelle e. Referent*in gemäß
Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIIb des Kollektivvertrages der Universitäten zur
Besetzung. Das monatliche Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 2.456,80 brutto (14x
jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die
Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

 Vorgesehener Dienstantritt: 1. November 2021
 Beschäftigungsdauer: unbefristet
 Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40
 Arbeitszeit: nach Vereinbarung
 Aufgabenbereiche: Unterstützung der Abteilungsleitung im Bereich Public Relations und

Kommunikation, selbstständiges Verfassen von Pressetexten, selbstständige und
eigenverantwortliche Konzeption/Organisation/Durchführung von Veranstaltungen,
Betreuung der Homepage.

 Anstellungsvoraussetzung: BA Studium
 Erwünschte Zusatzqualifikationen: sehr gute EDV-Kenntnisse, grafische Kenntnisse, sehr

gute Rechtschreibung, Berufserfahrung
 Gewünschte persönliche Eigenschaften: Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit,

selbstständiges Arbeiten, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie Bereitschaft zur
Weiterbildung.

Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-2024 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 11. August 2021

Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in
Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei
gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten
Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen
erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@sbg.ac.at.

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische
Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens
entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des
Angestelltengesetzes.

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per
E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at

Referent*in Abteilung Kommunikation und Fundraising

Salzburg
Vollzeit
keine Angabe
Akademie
Andere
BMS
Fachhochschule
Kolleg
Lehre
Matura
Meister
Pflichtschule
Universität
ab € 2.000

Veröffentlicht am 12.08.2021